Nachträgliche ANMELDUNG
für die Prüfung zum Sachkundekurs Alpakahaltung
Unser Lehrgang wurde nach eingehender Prüfung vom Sächsischen Staatsministerium mit Bescheid vom 22.03.2012 als gleichwertig dem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zur Erlangung und zum Nachweis der Sachkunde nach §11 Abs.1 Nr. 8 a-d TierSchG anerkannt. Nur durch solch einen Bescheid ist ein Kurs vor dem jeweils heimischen Veterinäramt als Sachkundenachweis akzeptiert. Auf Wunsch erhalten Sie diesen Sachkundenachweis nach einer Prüfung durch unser zuständiges Veterinäramt.
Die Teilnahme an der Prüfung ohne Besuch des Sachkundekurs Alpakahaltung ist nicht möglich!