Nachträgliche Anmeldung zur Prüfung für den Sachkundekurs Alpakahaltung
Unser Lehrgang wurde nach eingehender Prüfung mit Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums vom 22.03.2012 als gleichwertig zum Fachgespräch bei der zuständigen Behörde für den Nachweis der Sachkunde nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 a–d TierSchG anerkannt.
Nur auf Grundlage dieses Anerkennungsbescheids wird der Lehrgang von den zuständigen Veterinärämtern als Sachkundenachweis akzeptiert. Auf Wunsch können Sie den Sachkundenachweis nach erfolgreicher Prüfung durch das zuständige Veterinäramt erhalten.
Wichtiger Hinweis
Die Teilnahme an der Prüfung ist nur nach vorherigem Besuch unseres Sachkundekurses Alpakahaltung möglich.